Chinesischer Pokémon-Klon verliert 15 Millionen Dollar in Urheberrechtsklage
The Pokémon Company sichert sich 15-Millionen-Dollar-Sieg im Verfahren wegen Urheberrechtsverletzung
Ein chinesisches Gericht hat in einer erheblichen Urheberrechtsverletzungsklage zugunsten von The Pokémon Company entschieden. Das Urteil spricht dem Unternehmen Schadensersatz in Höhe von 15 Millionen US-Dollar von mehreren chinesischen Unternehmen zu, die ein mobiles Rollenspiel namens „Pokémon Monster Reissue“ entwickelt haben, das als offensichtliche Kopie des beliebten Pokémon-Franchise gilt.
In der im Dezember 2021 eingereichten Klage wurden die auffälligen Ähnlichkeiten des Spiels zu Pokémon hervorgehoben, darunter Charakterdesigns, die Pikachu und Ash Ketchum stark ähneln, und Spielmechaniken, die praktisch identisch mit dem Kernerlebnis von Pokémon sind. Die Pokémon Company räumte zwar die Existenz anderer Spiele zum Fangen von Monstern ein, argumentierte jedoch, dass „Pokémon Monster Reissue“ über die Inspiration hinausging und ein reines Plagiat darstellte. Zu den vorgelegten Beweisen gehörten das App-Symbol des Spiels, das das Artwork von Pokémon Yellow widerspiegelt, sowie Werbematerialien mit Charakteren wie Ash Ketchum, Pikachu, Oshawott und Tepig, mit minimalen Änderungen.
The Pokémon Company forderte zunächst Schadensersatz in Höhe von 72,5 Millionen US-Dollar sowie eine öffentliche Entschuldigung und die Einstellung der Entwicklung und des Vertriebs des Spiels und sicherte sich schließlich ein Urteil des Mittleren Volksgerichts von Shenzhen in Höhe von 15 Millionen US-Dollar. Berichten zufolge legen drei der sechs beklagten Unternehmen Berufung gegen die Entscheidung ein.
The Pokémon Company bekräftigte sein Engagement für den Schutz seines geistigen Eigentums und stellt sicher, dass Fans auf der ganzen Welt Pokémon-Inhalte ohne Verletzung genießen können. Diese Haltung wurde jedoch in der Vergangenheit hinsichtlich des Umgangs des Unternehmens mit Fanprojekten kritisiert.
Der frühere Chief Legal Officer Don McGowan erläuterte den Ansatz des Unternehmens und erklärte, dass Deaktivierungsmitteilungen im Allgemeinen Projekten vorbehalten seien, die erheblich an Bedeutung gewinnen, beispielsweise solchen, die Crowdfunding erhalten. Er betonte, dass das Unternehmen es vorzieht, rechtliche Schritte gegen Fan-Kreationen zu vermeiden, es sei denn, sie überschreiten die Grenze einer erheblichen kommerziellen Verletzung. Dennoch hat das Unternehmen bereits früher Deaktivierungsmitteilungen für verschiedene Fanprojekte herausgegeben, darunter Spiele und von Fans erstellte Tools zur Erstellung von Inhalten. Der Fall verdeutlicht die anhaltende Spannung zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und der Unterstützung der Fan-Kreativität innerhalb der Gaming-Community.






